Intel-Strafe reduziert

Der US-Chiphersteller Intel muss nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union eine Millionenstrafe der EU hinnehmen. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg reduzierten die zuvor verhängte Geldbuße jedoch von rund 376 Millionen Euro auf gut 237 Millionen Euro. Intel hat weiterhin die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen.
Die EU-Kommission war zu dem Schluss gekommen, dass Intel in den Jahren 2002 bis 2006 Zahlungen an die Computerhersteller Acer, HP und Lenovo geleistet hatte. Diese seien darauf ausgerichtet gewesen, den Verkauf von Geräten mit Prozessoren konkurrierender Anbieter zu behindern. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter nutzte das Unternehmen damit seine marktbeherrschende Stellung aus. Die Kommission sah in den Zahlungen einen gezielten Eingriff in den freien Wettbewerb, der andere Hersteller benachteiligt habe.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung grundsätzlich und wies die Einwände von Intel zurück. Das Unternehmen hatte unter anderem argumentiert, die Begründung des Kommissionsbeschlusses sei unzureichend, zudem seien Verteidigungsrechte verletzt worden. Die Richterinnen und Richter folgten dieser Sichtweise nicht. Sie erklärten, die vorgelegten Argumente reichten nicht aus, um die Feststellungen der Kommission infrage zu stellen. In ihrer Mitteilung führten sie aus, dass angesichts der relativ geringen Zahl betroffener Geräte sowie eines Zeitraums von bis zu zwölf Monaten zwischen einzelnen Beschränkungen eine niedrigere Sanktion angemessen sei. Die ursprünglich festgelegte Höhe der Geldbuße sei daher zu reduzieren gewesen.
Der Fall ist Teil eines langjährigen Verfahrens, das bereits 2009 begonnen hatte. Damals hatte die EU-Kommission neben den Zahlungen auch Rabattpraktiken von Intel beanstandet und eine Gesamtstrafe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Dieser Beschluss wurde später von den europäischen Gerichten aufgehoben, weil die Wettbewerbshüter ihre Analyse nicht hinreichend präzise durchgeführt hatten. Da nicht eindeutig war, welcher Teil der Strafe auf die Rabatte und welcher auf die weiteren Maßnahmen entfiel, hob das Gericht die komplette Geldbuße auf. Die Kommission reagierte darauf mit einem neuen Beschluss, der nun teilweise bestätigt und in der Höhe angepasst wurde.




