Meta nutzt Nutzerdaten für KI-Training

Der Technologiekonzern Meta plant ab dem 27. Mai, Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern seiner Plattformen Instagram und Facebook für das Training seiner Künstlichen Intelligenz Meta AI zu verwenden. Auch bei WhatsApp soll die KI zum Einsatz kommen, wenn auch in eingeschränkter Form. Meta AI, erkennbar an einem blau-türkis-fliederfarbenen Symbol, ist ein Chatbot, der Fragen beantwortet, Webrecherchen durchführt, Bilder bearbeitet und Unterstützung beim Erstellen von Beiträgen bietet. Die Zusatzfunktion, mit der Nutzer direkt mit der KI interagieren können, wurde seit Ende März schrittweise ausgerollt und ist mittlerweile flächendeckend verfügbar.
Eine Deaktivierung der KI-Funktion ist bei WhatsApp nicht vorgesehen. Meta verweist jedoch darauf, dass Chats mit Freunden und Gruppen Ende-zu-Ende verschlüsselt seien. Dadurch könne weder der Konzern noch die KI auf diese Inhalte zugreifen. Lediglich bei einem direkten Chat mit Meta AI würden Informationen übermittelt. Anders ist die Lage bei öffentlichen Beiträgen, Fotos und Kommentaren auf Facebook und Instagram. Diese will der Konzern für das Training seiner KI verwenden. Dabei beruft sich Meta auf ein „berechtigtes Interesse“, das laut EU-Recht unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung dieser Daten erlaubt – vorausgesetzt, die Nutzer widersprechen dem nicht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen dieses Vorgehen rechtliche Schritte eingeleitet und eine einstweilige Verfügung beantragt, um den Start des KI-Trainings zu verhindern. Sie kritisiert, dass ein pauschaler Verweis auf das berechtigte Interesse nicht ausreiche. Besonders sensible Informationen könnten betroffen sein, die unter die besonderen Schutzvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung fallen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wäre statt eines Widerspruchs ein ausdrückliches Einverständnis – ein sogenanntes „Opt-in“ – erforderlich.
Nutzerinnen und Nutzer, die nicht wollen, dass ihre Inhalte für das Training der Meta-KI verwendet werden, können bis zum 26. Mai widersprechen. Die entsprechenden Formulare stehen in den Datenschutzeinstellungen der jeweiligen Dienste zur Verfügung und sind nur sichtbar, wenn man in das jeweilige Konto eingeloggt ist. Der Widerspruch ist jeweils für die E-Mail-Adresse wirksam, mit der das Konto geführt wird. Bestehen mehrere Konten oder werden verschiedene E-Mail-Adressen verwendet, ist ein separater Widerspruch für jedes Konto notwendig. Auch müssen die Profile miteinander verknüpft sein, damit ein einmaliger Widerspruch für alle gilt.
